Jeder von uns kann einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten. Wir bei Onedirect versuchen dies unter anderem durch das Angebot von generalüberholten Produkten. Doch auch Sie als Verbraucher haben die Möglichkeit, durch einfache Maßnahmen den Umweltschutz zu unterstützen. Aus diesem Grund möchten wir Sie im Nachfolgenden über Grundsätzliches zu Produkten und Verpackungen, welche die Umwelt belasten, informieren.
WEEE und ElektroG - Was steckt dahinter?
Durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG)) wurde die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) umgesetzt. Grob lässt sich sagen, dass darunter alle Geräte fallen, zu deren Betrieb Strom benötigt wird.
Bereits im Jahr 2002 wurde die EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE-Richtlinie) verfasst. Die Abfallproblematik hat sich durch den stark ansteigenden Absatz von Elektrogeräten in den letzten Jahren allerdings noch einmal verstärkt.
Um die Belastung der Umwelt trotzdem zu verringern, verfolgt die WEEE-Richtlinie folgende Ziele:
• Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten schützen
• Die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zu verringern
Kennzeichnung von Geräten, die unter das ElektroG fallen
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen mit dem nachstehenden Symbol gekennzeichnet werden:
Geräte mit dieser Kennzeichnung dürfen nicht über den Restmüll entsorgt, sondern müssen durch Rückgabe an den verantwortlichen Hersteller bzw. Importeur über die Sammelstellen der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger der Wiederverwertung zugeführt werden.
Diese Geräte fallen unter das Elektrogesetz
Dem ElektroG unterliegen nahezu alle Elektrogerät. Die Geräte werden 6 Kategorien zugeordnet:
Kategorie 1: Wärmeüberträger
Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
Kategorie 3: Lampen
Kategorie 4: Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
Kategorie 5: Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte)
Kategorie 6: Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt
Das ElektroG und Verbraucher
Auch als Vebraucher können Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem Sie Ihre geräte verantwortungsbewuss entsogen. Dafür bieten sich verschieden Möglichkeiten an:
• Die Entsorgung von Elektrogeräten an den entsprechenden Sammel- und Recyclingstellen der Entsorgungsträger, also den kommunalen Wertstoffhöfen
• Die Rücknahmestellen der Händler
• Unabhängig vom Kauf eines Neugerätes können Altgeräte, deren Abmessung weniger als 25 cm betragen, bei allen Händlern zurückgegeben werden
Häufig werden jedoch Geräte entsorgt, die noch funktionsfähig sind oder repariert werden könnten. Prüfen Sie bitte vor der Entsorgung, ob eine dieser Optionen besteht. Eine Generalüberholung oder Reparatur sollte immer bevorzugt werden.
Unter dem folgenden Link können Sie sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzeigen lassen:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
Außerdem sollte Folgendes bei der Entsorgung von Elektrogeräten beachtet werden:
Datenschutz
Auf vielen Geräten wie PCs, Smartphones, Festplatten etc. befinden sich sensible persönliche Daten, die Sie vor der Entsorgung unbedingt löschen sollten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert hier über Möglichkeiten der Datenlöschung mittels Softwareprogrammen oder durch physikalische Vernichtung.
Batteriebetriebene Elektrogeräte
Sind in den zu entsorgenden Elektrogeräten Batterien oder Akkus enthalten, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt entsorgt werden. Genauere Informationen zur Entsorgung von Batterien finden sie unter dem Punkt Batterieentsorgung.
Beleuchtungsmittel und Lampen
Beleuchtungsmittel und Lampen enthalten häufig Schadstoffe. Aus diesem Grund sollten diese bei der Entsorgung sicher verpackt werden, um Bruch und damit einen Schadstoffaustritt zu vermeiden.
Die Entsorung von Batterien und Akkus ist im Batteriegesetz (BattG) geregelt. Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkus. Auch diese dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Die Pflicht besteht für alle Arten von Batterien und Akkus, auch solchen, die nicht fest in anderen Geräten verbaut sind. Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit untenstehenden Symbol gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd = enthält Cadmium, Hg = enthält Quecksilber, Pb = enthält Blei.
Seit dem 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten und hat die Verpackungsverodnung abgelöst. Das Verpackungsgesetz verpflichtet uns als Händler dazu für die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen zu sorgen.
Ziel des VerpackG ist es, anfallende Abfälle von Verpackungsmaterialien zu reduzieren und Recyclingquoten zu erhöhen. Um das zu gewährleisten müssen nicht nur Hersteller und Händler sondern auch Verbraucher handeln. Verkaufsverpackungen dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden. Um eine Wiederverwendung zur ermöglichen muss die Entsorgnung über die vorhandenen Sammelstellen, wie die Papiertonne und den Gelben Sack, erfolgen.